Noswill staatstheoretische und -philosophische Ansätze werden dir hier nicht weiter helfen. Zum einen weil du sie nicht ausreichend studiert hast um sie in ihrer Gänze zu beurteilen (was man dir nicht vorwerfen kann, ich habe selbst in 5 Semestern nur den Deckel angekratzt). Zum anderen weil wir in Deutschland bereits eine Verfassung haben (und ja das GG ist eine Verfassung) haben. Diese regelt unter anderem das der Souverän Deutschlands nicht der Staat selbst ist, sondern das Volk. Das Volk bringt seine Souveränität (in Deutschland) in Wählen zum Ausdruck. Der Bundeskanzler ist dabei mittelbar durch das Parlament vom Souverän (dem Volk) legitimiert und alles weitere habe ich schon geschrieben. Und zu den staatsrechtlichen Pflichten die im Grundgesetz festgeschrieben und vom BVerfG aufgestellt wurde gehört eben nicht nur der Schutz des eigenen staatsvolkes, sondern auch die Europäische Integration (das heißt die Einhaltung europäischer Abkommen, das heißt keine Grenzkontrollen (im Idealfall, Ausnahmen sind auch in schengen erlaubt)), sowie völkerrechtlicher Verträge und der Durchsetzung der Menschenrechte. Und ein Menschenrecht ist das Recht auf Asyl. Das heißt nicht das man jedem auch Asyl gewähren muss. Aber man muss ihm (auch nach deutschem Recht) einen fairen Asylantragsprozess gewährleisten. Das ist auch Ausdruck einer der Verfassungsmäßigen Staatszielbestimmungen unseres schönen Landes, dem Rechtsstaatsprinzip. Und um das zu gewährleisten muss man den Menschen erstmal ins Land lassen, man kann nämlich mangels Kompetenz keine Asylanträge auf Auswertigem Boden stellen oder bearbeiten (außer man schließt entsprechende Abkommen mit dem entsprechenden Staat aber wie kompliziert das ist kann man sich vorstellen, dann hat dieser Staat die Leute nämlich solange zu beherbergen.
Es war kein Rechtsbruch was Merkel damals getan hat und es war auch nicht das worüber man sich aufregen sollte. Aufregen sollte man sich über die Politik insofern, als das sie einen völlig unterbesetzten überforderten, unterfinanzierten und (Hallo sami A) teils völlig überforderten Behördenapparat zugelassen hat der mit der Situation völlig überfordert war. Spätestens mit dem Öffnen der Grenze für die ihn Österreich und Ungarn gestrandeten Menschen hätte es massive Budgeterhöhungen in Bampf, Bundes und Länderpolizeibehörden geben müssen. Das Versagen der Politik liegt nicht in der Grenzöffnung. Das war humanitärer Akt auf dem Boden des Grundgesetzes. Das Versagen liegt in allem was dannach passiert ist.
Der Hundeliebhaber in mir musste kurz innerlich lachen
Ich habe nicht behauptet, dass Merkel oder die Regierung verfassungswidrig handelt. Gewiss haben wir Staatsstrukturprinzipien mit ihren Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip und Rechtsstaatsprinzip aber mit dem Ansatz der Staatstheorie wollte ich aussagen, dass es diese unnatürlichen Staatskonstrukte gibt, da sich Menschen zusammengeschlossen haben, um den Naturzustand vorzubeugen. Und der Souverän, egal wer er ist (Ich mein man kann jetzt eigentlich jede Staatsform nehmen von absoluter Monarchie bis hin zur sozialistischen Republik) hat trotzdem die Aufgabe sein Staatsvolk zu schützen. Du hast richtig gesagt, dass wir als Volk und Souverän den Bundeskanzler diese Aufgabe anvertraut haben und es jetzt aufgrund der zahlreichen verschiedenen Prinzipien zu einer Art "Gewissenskonflikt" kam. Europäische Integration und die Einhaltung der Menschenrechte verbieten es uns hilfsbedürftige Menschen von der Grenze abzuweisen. Da Deutschland, wie auch alle anderen Mitgliedstaat in der EU ein Teil ihrer Souveränität an die EU abgegeben haben, ist Hablab Behauptung richtig zu sagen, dass sich nun die EU um die Grenzkontrollen kümmern muss, da wir innerhalb der EU keine Grenzen mehr de jure haben. Aber die finanziellen Mittel fehlen einfach.
Das führt mich zu deinem zweiten Punkt: Die finanziellen Mittel sind in den innerdeutschen Behörden nicht erhöht worden. Aber ich würde dir gerne eine Frage stellen. Inwiefern verstößt eine Grenzkontrolle gegen Menschenrechte und eine faire Behandlung im Asylprozess? Ich finde, dass es dort kein Widerspruch gibt. Der komplette Asylprozess besteht ja wie wir alle wissen aus mehreren Stationen und Behörden, die ein Flüchtling ablaufen muss. Die Grenzkontrolle ist die erste Station in diesem Prozess. (Bitte nicht Grenzkontrolle mit Grenzschließung gleichsetzen) Denn solange die EU es nicht hinkriegt zu prüfen wer in die EU einreist, müssen es eben solange die Mitgliedstaaten selber übernehmen. (Was viele ja sowieso schon machen) Und diese Kontrolle prüft wie gesagt auch nur wer diese Personen sind, damit nämlich nicht jeder Verbrecher, Terrorist, Menschenhändler oder Kriegsverbrecher die gleichen Freiheiten kriegt wie jemand, der eben durch diese Menschen geflohen ist und das ist faire Behandlung! Wir weisen diese Menschen dann aber auch nicht direkt zurück, sondern nehmen sie trotzdem auf, sollten sich dann aber gesondert und überwacht aufhalten und eben nicht die Freiheiten genießen wie echte Flüchtlinge, aber die Prüfung auf Asyl darf ihnen nicht verweigert werden. (Diese bestimmten Freiheiten beinhalten sich innerhalb Deutschlands frei zu bewegen, Sozialleistungen etc. und wer jetzt sagt, dass Terroristen auch diese Freiheiten genießen sollten, den kann ich leider nicht ernst nehmen) Durch diese Kontrolle entlastet man dann die späteren Stationen und Behörden, die ja wie du richtig gesagt hat viel zu wenig Material und Geld haben. (Fairas würde dich btw für diese Behauptung als Rechtsradikaler bezeichnen
)
man will die flüchtlinge ja haben
Nein
Ich frag mich was passieren würde wenn die Leute aus Deutschland fliehen müssten.
Als ob irgendjemand von euch hier bleiben würde wenn ihr hier Leid,Verfolgung, Armut etc. ertragen müsstet.
Nein