Die Angesprochene Judikative ist in jeder der Untereinheiten des Generalstabs vertreten, für die Fraktionen sind es die Generalmajore und für das Plenum ist es der Generalfeldmarschall. Die Reduzierung der Regimenter auf, um bei der Analogie zu bleiben, "Parteivorsitzende" betrifft nur die Fraktionen, also die Basis der Legislative. Diese Vereinfachung bezieht sich allerdings rein auf die Fraktionen, ein General hat im Plenum den selben Stellenwert, wie ein normaler Abgeordneter, er soll aber helfen die Arbeit in den Fraktionen zu erleichtern, da es mit weniger Teilnehmern einfacher ist, Terminplanungen umzusetzen. Die Fraktionen können Analog zu den Ministerien der deutschen Regierung angesehen werden, sie erarbeiten Richtlinien oder Vorschriften etc. die dann im großen Plenum, also mit allen Regimentsvertretern, zur Abstimmung gestellt werden Einziger Unterschied zur Bundesregierung die "Minister" und ihre Mitarbeiter werden demokratisch gewählt und nicht vom Regierungsoberhaupt bestimmt.