"Die Rangklasse XVIII beinhaltet neben der Miliz für Gastspieler ebenso den Landwehrrang, welcher den Mitgliedern des Kaiserlichen Heeres vorbehalten ist, die auf Grund von persönlichen Verpflichtungen oder Einschränkungen an offiziellen Pflichtterminen, wie dem Training oder anderen Verläufen der Community, nicht mehr aktiv teilnehmen können, aber dennoch dem Kaiserlichen Heere treu bleiben wollen und in einer bestimmten Zukunft wiederkehren werden.
Sie bilden also den inaktiven Teil des Kaiserlichen Heeres. Die Landwehr ist von der Erscheinungs-, Foren- und Abmeldepflicht befreit und kann nur auf Anfrage an den verantwortlichen Regimentskommandanten vergeben werden. Ebenfalls wird der Landwehrrang automatisch an Mitglieder die sich über drei Wochen lang abmelden verteilt. Wenn ein Mitglied den aktiven Dienst erneut beschreitet, wird es je nach Wahl und Bestimmung des Regimentskommandanten einen passenden, jedoch nicht, die ehemalig besetzte Rangklasse übersteigenden, Rang bekleiden dürfen."